Jeden kann es treffen, durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Situation zu kommen, in der man nicht mehr für sich selbst sorgen und nicht mehr über sich selbst verfügen kann.
Trifft Sie dies unvorbereitet, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt, der in allen Belangen über Sie bestimmen kann.
Besser ist es vorzubeugen.
Eine fachkundig aufgesetztes Patientenverfügung und/oder eine gut formulierte Vorsorgevollmacht helfen, dass auch im Notfall der eigene Wille zum Tragen kommt.
In beiden Fällen ist es hilfreich, rechtzeitig einen Anwalt zu konsultieren.
Ich berate Sie gern.