Das Sozialrecht umfasst 12 Gesetzesbücher, die weite Teile des alltäglichen Lebens abdecken – und in ebenso weiten Bereichen kann es zu Schwierigkeiten mit den beteiligten Ämtern, der Krankenkasse oder sonstigen Sozialversicherungsträgern kommen.
Dann bin ich für Sie da.
In der Regel haben Sie einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde. Gerne lege ich für Sie den Widerspruch ein bzw. vertrete ich Sie im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Doch beachten Sie:
Die Widerspruchsfrist beträgt regelmäßig nur 1 Monat nach Zugang des Bescheids.
Holen Sie sich also rechtzeitig Hilfe!