Das Forderungswesen ist geprägt von den sprichwörtlichen zwei Seiten einer Münze.
Entweder Sie fordern Geld, werden jedoch nicht befriedigt.
Oder Sie sehen sich einer Forderung ausgesetzt, die Sie nicht begleichen wollen oder schlichtweg nicht begleichen können.
In beiden Fällen helfe ich Ihnen gerne, Ihre jeweiligen Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Wenn Sie Gläubiger sind, unterstütze ich Sie im kompletten Mahnverfahren, von der Mahnung selbst bis hin zur anschließenden Vollstreckung.
Wenn Sie Schuldner sind, sollten Sie beachten, dass zu jedem Zeitpunkt des Mahnverfahrens auf eine gütliche Lösung hingewirkt werden sollte, z. B. durch Einrichten einer Ratenzahlung. So lassen sich erfahrungsgemäß weitreichende Folgen rechtzeitig verhindern. Denn ein gegen Sie gerichteter Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre wirksam!
Zudem gilt es Fristen zu beachten:
Gegen einen Mahnbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen. Gegen einen Vollstreckungsbescheid gilt es ebenfalls innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Achten Sie jeweils auf das Datum auf dem gelben Briefumschlag. Es ist maßgeblich für den Fristablauf! Idealerweise heben Sie den Briefumschlag auf und bringen ihn zum Besprechungstermin mit.