Im Familienrecht ist der Leistungskatalog umfangreich. Er umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Scheidungsverfahren einschließlich der Durchführung des Versorgungsausgleiches
- Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhaltsansprüchen
- Sorgerechtsverfahren, insbesondere Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsverfahren
- Kindesunterhalt
- Gewaltschutzverfahren
Das Familienrecht ist ein wichtiger Bereich unserer Rechtsordnung.
Ich habe es zu meinem fachlichen Schwerpunkt gemacht.
Falls Sie bei Trennung oder Scheidung, bei Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen oder den vielen anderen Konflikten, die sich im familiären Umfeld ergeben können, eine außergerichtliche Einigung anstreben, berate ich Sie gerne.
Ich übernehme selbstverständlich auch Ihre Vertretung vor Gericht, wenn dies nötig wird.
Ich bin überzeugt davon, dass neben der juristischen Einordnung des Sachverhaltes gerade im Familienrecht viel Einfühlungsvermögen notwendig ist.