Die Kündigung erhalten? Von den Kollegen/innen gemobbt? Bei der Beförderung übergangen? Gehälter nicht ausgezahlt? Von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit erhalten?
Die arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind facettenreich und betreffen stets den Einzelfall.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen und wir arbeiten gemeinsam daran, Ihre Interessen durchzusetzen.
Dies gilt insbesondere für Abmahnungen, Kündigungen, die Beurteilung von Arbeitszeugnissen oder das Verhandeln von Abfindungen.
Aber beachten Sie:
Gerade im Arbeitsrecht gilt es teilweise kurze Fristen zu wahren.
Gegen eine Kündigung können Sie sich beispielsweise nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang wehren. Danach ist ein Kündigungsschutzverfahren aussichtslos. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist!
Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Termin mit mir!