Das strafrechtliche Verfahren beginnt bereits mit den Ermittlungen gegen Sie.
Sofern Sie eine Ladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, je früher desto besser.
Ich begleite Sie im Rahmen anstehender oder laufender Hauptverfahren.
Das Ziel ist es in der Regel, einen Freispruch zu erreichen, wo das nicht gelingt eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine möglichst milde Strafe.
Abschließend gilt es ggfls. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen; insbesondere Berufung oder Revision gegen ein Urteil einzulegen.
Im Jugendstrafrecht wirkt auch der Erziehungsgedanke, der zusätzliche Möglichkeiten eröffnet, etwa die Teilnahme an einem Antigewalttraining oder die Maßnahme eines Täter-Opfer-Ausgleichs.